Der Bauzustandsbericht
Speziell, aber nicht ausschließlich für Hausverwaltungen, haben wir im Jahr 2004 den "Bauzustandsbericht" erfunden und damit "aus der Not eine Tugend" gemacht.
Wie es dazu kam
Da wir mit vielen Hausverwaltungen seit Jahren gute Kontakte pflegen, wurden wir häufig anlassbezogen zur Begutachtung von Mängeln oder zur Stellungnahme zu nötigen oder durchgeführten Sanierungsmaßnahmen gebeten. In diesem Zusammenhang und in Verbindung mit der Verpflichtung der Hausverwaltungen zur regelmäßigen Begutachtung der Liegenschaften, entstand die Idee, die Hausverwaltung mit kompetenter Fachinformation zu unterstützen.
Was das bedeutet
Das bedeutet, wir begehen, meist gemeinsam mit einem Vertreter der Hausverwaltung, die Liegenschaft, und erstellen einen gutachterlichen Bericht über eventuell vorgefundene Mängel inklusive erforderlicher Maßnahmen. Je nach erhobener Mängelkategorie ergeben sich daraus erforderliche Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug, kurzfristige Sanierungserfordernisse, und mögliche langfristige Maßnahmen zur Werterhaltung oder Wertsteigerung des Bestandes. Dementsprechend wird gleichzeitig das Intervall für die nächste Überprüfung vorgeschlagen bzw. festgelegt.
Wozu das dient
Diese Vorgangsweise bietet der Hausverwaltung zum einen fachlich kompetente, unabhängige Beratung und zum anderen liefert es ein Instrumentarium, um den Eigentümer von erforderlichen oder sinnvollen Maßnahmen zu überzeugen.
Der Liegenschaftseigentümer wiederum profitiert durch mögliche
- Senkung der Reparaturkosten durch Früherkennung von Mängeln
- gesteigerte Rechtssicherheit
- langfristige Planung zur Erhaltung der Substanz
- langfristige Wertsteigerung der Liegenschaft
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