Der Energieausweis

Rechtsgrundlage

Ab 01.01.2009 ist es vorgeschrieben, bei Verkauf und Vermietung eines Gebäudes oder einer sonstigen selbständigen Räumlichkeit (z.B. Wohnung oder Geschäft) einen Energieausweis vorzulegen (Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG).

Ohne anderslautender Vereinbarung sind Hausverwaltungen verpflichtet, die Erstellung eines Energieausweises zu beauftragen und den Eigentümern zur Verfügung zu stellen.

Auch bei Baueinreichungen und in Gewerbeverfahren kann ein Energieausweis erforderlich sein, ebenso bei der Inanspruchnahme von Fördergeldern aus öffentlichen Mitteln.

Was ist ein Energieausweis?

Bild "Energieausweis.png"

Der Energieausweis eines Objektes gibt Auskunft über seine Gesamtenergieeffizienz. Die OIB Richtlinie 6 des Österreichischen Institutes für Bautechnik regelt für die Erstellung verbindlich sowohl die Form als auch den Inhalt eines Energieausweises.

Rechts sehen sie beispielhaft die erste Seite eines Energieausweises. Der errechnete spezifische Heizwärmebedarf des Gebäudes (grauer Balken) wird auf diesem Blatt einer der 9 Energieeffizienzklassen zugeordnet:

A++ (blau, geringer sp. Heizwärmebedarf) = gut

G (rot, sehr hoher sp. Heizwärmebedarf) = schlecht

Unser Angebot

Wir sind befugt, Energieausweise gemäß Energieausweisvorlagegesetz auszustellen. Kontaktieren sie uns für die Erstellung eines Energieausweises ihres Hauses, ihrer Wohnung, oder ihres Geschäftes.